AGB

Hayat GmbH, Tullastr. 8, 77977 Rust

I. Allgemeines
Diese AGB gelten für die Vermietung von Hotelzimmern und Seminarräume, sowie für alle damit im Zusammenhang stehenden Bewirtungen. Der Inhalt dieser AGB wird nach Bestätigung einer Buchung wirksam.
Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlicher Bestätigung.
a) Besteller und Veranstalter haften als Auftraggeber für alle Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung gesamtschuldnerisch.
b) Eine Unter- oder Weitervermietung der Veranstaltungsräume bedarf der schriftlichen Genehmigung des Hotels.

II. Preise / Zahlungsmodalitäten
a) Die vereinbarten Preise sind lnklusivpreise, jedoch ohne Kurtaxe. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Auftraggebers. Dies gilt auch für eine Erhöhung der örtlichen Kurtaxe.
b) Liegt zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltungsdatum ein Zeitraum von mehr als 90 Tagen, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigungen vorzunehmen.
c) Die Rechnungen des Hotels sind sofort ohne Abzug zahlbar.

III. Vorauszahlungen / Rücktritt des Hotels

a) Das Hotel ist berechtigt, sofort nach Vertragsabschluss einen Betrag von bis zu 50% der Raummiete bzw. Zimmermiete zu verlangen.
b) Geht diese Vorauszahlung nicht innerhalb von 2 Wochen nach Anforderung auf dem Konto des Hotels ein, so ist das Hotel zum Vertragsrücktritt berechtigt.
c) Es hat die Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen.

IV. Abbestellung / Rücktritt des Auftraggebers
a) Werden vereinbarte und bereitgestellte Leistungen vom Leistungsnehmer nicht in Anspruch genommen und hat der Leistungsgeber trotz nachweislich zumutbarer Bemühungen keine Möglichkeit, diese Leistungen anderweitig zu vergeben, so kann eine Ausfallgebühr erhoben werden.
b) Kann eine Veranstaltung nicht durchgeführt werden, ohne dass das Hotel dies zu verantworten hat, so behält das Hotel den Anspruch auf Zahlung der Miete, je nachdem zu welchem Zeitpunkt die Veranstaltung aufgehoben wird und welche zusätzlichen Leistungen, insbesondere Beköstigung, vorgesehen waren, hat das Hotel auch Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Die Höhe der Miete und der Vergütung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung bzw. der Buchungsbestätigung des Hotels gemäß Ziffer 1 sowie den nachstehenden Erläuterungen zu Ziffer 4 der allgemeinen Bedingungen. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Veranstalter vorbehalten.
c) Der Anspruch des Hotels entsprechend Ziffer 4 dieser Bedingungen beträgt zurzeit:

Abbestelltag Anspruch des Hotels:

Sofern nicht anders angegeben, gelten folgende Stornierungsbedingungen:

Standardrate:

7 Tage vor Anreise bzw. bei Nichtanreise 90 % des vereinbarten Hotelpreises

Nicht erstattbare Rate:

Ab Buchungsdatum 100% des vereinbarten Hotelpreises


V. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

a) Das Hotel übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen oder Exponenten des Auftraggebers.
b) Die mitgebrachten Gegenstände oder Exponate befinden sich auf Gefahr des Auftraggebers in ihm zugewiesenen Räumlichkeiten und sind sofort nach Beendigung der Veranstaltung zu entfernen.
c) Soweit das Hotel für den Auftraggeber technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Auftraggebers; der Auftraggeber haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

VI. Haftung des Auftraggebers für Beschädigungen
Der Auftraggeber haftet für alle Schäden oder Verlust an Gebäude oder Inventar des Hotel-Restaurants sowie an Dritte, die durch ihn, seine Erfüllungsgehilfen, Besucher oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden. Dies auch ohne Schuldnachweis.

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